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Stärkung von physischen
Gesundheitsressourcen, z. B. durch den Erhalt bzw. eine Verbesserung der
Fitness (Ausdauer, Kraft, Beweglichkeit, Koordination).
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Verminderung von
Risikofaktoren, z. B. durch die Verringerung von Übergewicht und einer
Regulierung des Blutdrucks.
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Stärkung von
psychosozialen Ressourcen und Wohlbefinden, z. B. durch
Körperwahrnehmung, Entspannung und dem Erleben von sozialer Einbindung.
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Bewältigung von
Beschwerden und Missbefinden, z. B. durch Minderung von Verspannungen
und Rückenschmerzen.
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Herausbildung eines
gesunden Lebensstils, z. B. durch die Motivation der Teilnehmer zum
regelmäßigen und lebenslangen Sporttreiben.
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Qualifizierte Übungsleiter:
Übungsleiter, die gesundheitsförderliche
Angebote im Rahmen des PLUSPUNKT GESUNDHEIT. DTB durchführen, benötigen
eine gültige Übungsleiter- bzw. Fachübungsleiterbzw. C-Trainer-Lizenz
nach den Rahmenrichtlinien des DSB und zusätzlich noch eine Ausbildung
auf der zweiten Lizenzstufe „Sport in der Prävention“ oder
„Rehabilitation“. Fachspezifische berufliche Qualifikationen (z. B.
Diplomsportlehrer, Sportlehrer, Krankengymnasten, Gymnastiklehrer,
Motopäden) werden zum Teil anerkannt.
Die Pluspunkt-Lehrkräfte müssen im
Zeitraum von zwei Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 15
Unterrichtseinheiten in gesundheitsorientierten Themenbereichen
absolvieren, um die Verlängerung zu erhalten. Pluspunkt-Übungsleiter
sollten zudem an Qualitätszirkeln teilnehmen und sich in diesem Forum
mit anderen Übungsleitern austauschen. |