Satzung


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Neue Satzung ab 2015
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Änderung einiger Paragraphen der neuen Satzung auf Verlangen des Finanzamts Osterholz-Scharmbeck

 

 

§2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze

 

Unser bisheriger Text:

 

§2.1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, die Betreuung der Mitglieder, die Pflege des Gemeinsinns.

 

Änderungsforderung des Finanzamts:

 

§2.1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.

 

§3 Gemeinnützigkeit

 

§3.3. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

 

Änderung des Finanzamts:

 

§3.3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

 

§20 Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung

 

§20.4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen an eine gemeinnützige Einrichtung im Sportbereich, die von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. Sollte keine Einigung erzielt werden, fällt das Vermögen an die Stadt Osterholz-Scharmbeck, mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports gemeinnützig verwendet werden darf.

 

Änderungsforderung des Finanzamts:

 

§20.4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für gemeinnützige Zwecke des Sports, die von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. Sollte keine Einigung erzielt werden, fällt das Vermögen an die Stadt Osterholz-Scharmbeck, mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke des Sports zu verwenden ist.